Ronald Heinrich
Bearbeitet: vor 7 Monaten
Sie können mit Ihren Beleidigungen auch nichts gegen ein Gerichtsurteil machen.Nachweislich 3 mal Wasserschäden? Sie haben angeblich das Urteil gelesen? Damit ergibt sich doch, das Ihre Behauptungen oder Messungen nicht anerkannt wurden. Nachweise sind vorhanden. Erste Messung Wasserschaden, daraus wurden dann Schimmel, eigentlich logisch. Gerichtsurteil, Wasserschaden. Die Terrasse soll nun abgedichtet werden.

