Schimmel gemeldet – Vermieter reagiert nicht?
Was Sie jetzt tun sollten: Beweise sichern, Mangel schriftlich melden, Frist setzen und bei Bedarf einen Schimmelgutachter einschalten.

Was Sie jetzt tun sollten: Beweise sichern, Mangel schriftlich melden, Frist setzen und bei Bedarf einen Schimmelgutachter einschalten.
Wenn Schimmel in der Mietwohnung auftritt, sollte der Vermieter schnell informiert werden. Reagiert er nicht, ist vor allem eine saubere Dokumentation wichtig: Fotos, Datum, Schriftverkehr, Fristsetzung und gegebenenfalls eine fachliche Einschätzung.
Kurzantwort
Schimmel immer per E-Mail oder Brief anzeigen, nicht nur telefonisch.
Dem Vermieter eine konkrete Frist zur Rückmeldung oder Besichtigung geben.
Fotos, Videos, Raumtemperatur, Luftfeuchtigkeit und Verlauf dokumentieren.
Vorgehen
Machen Sie klare Fotos mit Datum. Fotografieren Sie auch die Umgebung, Außenwände, Fenster und Möbelabstände.
Informieren Sie den Vermieter nachweisbar. Beschreiben Sie Ort, Größe, Geruch und mögliche Gesundheitsbelastung.
Fordern Sie eine Rückmeldung und eine Besichtigung innerhalb einer angemessenen Frist.
Notieren Sie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Lüftungsverhalten. Das hilft, spätere Streitpunkte zu vermeiden.
Wenn der Vermieter weiter nicht reagiert, kann ein Schimmelgutachter die Ursache und das Risiko einschätzen.
Mustertext
Den folgenden Text können Sie als Grundlage für eine E-Mail oder einen Brief verwenden. Passen Sie Adresse, Räume, Datum und Frist an Ihren konkreten Fall an.
Betreff: Mangelanzeige wegen Schimmelbildung in der Wohnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich Ihnen Schimmelbildung in meiner Wohnung an. Der Schimmel befindet sich in folgendem Bereich: [Raum / Wand / Fensterbereich eintragen]. Er wurde erstmals am [Datum eintragen] festgestellt.
Ich bitte Sie, den Mangel zeitnah zu prüfen und mir bis spätestens [Datum eintragen] einen Termin zur Besichtigung beziehungsweise zur weiteren Klärung mitzuteilen.
Fotos der betroffenen Stellen füge ich dieser Nachricht bei.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Fristsetzung
Setzen Sie häufig eine Frist von etwa 7 bis 14 Tagen zur Rückmeldung oder Besichtigung.
7–14 Tage
Bei großflächigem Befall, starkem Geruch oder gesundheitlichen Beschwerden sollte schneller gehandelt werden.
dringend
Wenn gar keine Antwort kommt, dokumentieren Sie den Verlauf und holen Sie sich fachliche oder rechtliche Hilfe.
nachfassen
Fotos mit Datum und mehreren Perspektiven
Schimmelstellen nach Raum und Wand beschreiben
Luftfeuchtigkeit und Temperatur notieren
Schriftverkehr mit Vermieter speichern
Zeugen oder Mitbewohner dokumentieren
Gesundheitliche Beschwerden notieren
Mieterrechte
Eine Mietminderung kann bei Schimmel grundsätzlich möglich sein, sollte aber nicht vorschnell oder ohne Prüfung umgesetzt werden. Entscheidend sind Ursache, Ausmaß, Beweise und die Frage, ob der Schimmel durch bauliche Mängel oder falsches Nutzungsverhalten entstanden ist.
Bevor Sie eine Miete mindern, sollten Sie den Mangel sauber melden, dem Vermieter Gelegenheit zur Prüfung geben und sich im Zweifel rechtlich beraten lassen.
Keine voreilige Mietkürzung, keine eigenmächtige Sanierungsbeauftragung und keine Entsorgung betroffener Materialien ohne Dokumentation. Das kann später die Beweislage erschweren.
Fehler vermeiden
Schimmelgutachter
Bei Geruch, Atemwegsproblemen oder großflächigem Befall ist eine fachliche Einschätzung sinnvoll.
Ein Gutachter kann prüfen, ob Wärmebrücken, Feuchtigkeit, Leckagen oder Lüftungsverhalten relevant sind.
Wenn der Vermieter nicht reagiert oder die Verantwortung ablehnt, hilft eine neutrale Dokumentation.
FAQ
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