Anna
vor 2 Monaten
Beauftragung eines Bausachverständigen zur Ursachenklärung von Schimmelbefall Anlass der Beauftragung: - flächiger Schimmelbefall in Mietwohnung vor ca. 4 ½ Monaten - Einsatz von Luftentfeuchtern über ca. 3 ½ Monate (täglicher Wasserentzug ca. 7–9 Liter) - punktuell erneuter Schimmelbefall Ortstermin ca. 4 ½ Monate nach Schimmelproblematik - kurzfristige Terminvergabe für den Folgetag - Feuchtemessung der Wände mittels kapazitiven Messverfahrens (Aussage des Sachverständigen: Wände trocken, dementsprechend kein Feuchteeintrag von außen) - mündliche Beratung u. a. anhand familiärer Beispiele - Sichtprüfung der Wohnung von innen - Sichtprüfung der Eingangsfront von außen - Vorgeschichte, wie Leerstand der Wohnung wurde nicht erfragt Abrechnung - Rechnung für Ortstermin: 560,19 € inkl. 29,00 € An- und Abfahrtspauschale - schriftliches Gutachten sollte separat nach Stundensatz berechnet werden; laut Sachverständigem unklarer Zeitaufwand (eine, zwei oder mehrere Stunden), für die Ausstellung eines schriftlichen Gutachtens aktuell eine Wartezeit von etwa 4 Wochen Weiteres - Widerrufsbelehrung wurde uns zur Unterschrift vorgelegt; Bausachverständiger teilte uns telefonisch mit, dass in der Vergangenheit mehrere Auftraggeber nach stattgefundenen Ortstermin, versuchten vom Vertrag zurückzutreten Auffälligkeiten, die durch den Sachverständigen im Rahmen des Termins nicht thematisiert wurden - mehrere Bohrlöcher in mehreren Fensterrahmen - Fugen zwischen Fensterlaibung und Fensterrahmen stellenweise messbar mit Zollstock bis ca. 1 cm tief - fehlender Mauerziegel, dort kleine Öffnung im Fensterrahmen mit direkter Verbindung nach außen - kleines oberflächliches Wasserleck im Badezimmer mit schwarz verfärbten Fugen und punktförmigen schwarzen Ablagerungen auf den Fliesen (Ähnlichkeit mit Darstellungen von Schimmel) - offene Fugen an äußeren Fensterbrettern am unteren Fensterrahmen (bis ca. 2 cm Durchmesser) mit Zugang zu einem Hohlraum in der Wand; von uns angesprochen und vom Sachverständigen in Augenschein genommen, mit dem Hinweis, dass diese verschlossen werden müssten

