Denny Förster
vor 2 Jahren
Als Eigentümer habe ich unsere Hausverwaltung um einen Gutachter gebeten. Der Gutachter hat einen Termin mit der Mieterin sehr kurzfristig vereinbart. Ich hatte keine Möglichkeit an diesem Termin teil zu nehmen. Nach diesem Termin wurde innerhalb eines Tages ein in mehrfacher Hinsicht unvollständiges und falsches Gutachten erzeugt. Ich hatte die Hausverwaltung mit den fehlenden Punkten konfrontiert um festzuhalten, dass der Gutachter eine schlechte Leistung abgeliefert hat. Über die Hausverwaltung wurde mir mitgeteilt, dass der Gutachter keine Gefälligkeitsgutachten erstellt. Meine Nachgereichte Dokumentation zu dem in mehrfacher Hinsicht unvollständigen und falschem Gutachten ist mit Bildern, dem vollständigen zeitlichen Ablauf der bisherigen Maßnahmen zur Schimmelbeseitigung und Vermeidung, die Korrespondenz mit der Mieterin. Das hat dazu geführt, dass der Gutachter eine Mail geschrieben hat, in der er sich zu den offensichtlichen Lüftungsfehlern und anderem Fehlverhalten der Mieterin geäußert hat. Meine Dokumentation ist so lang wie sein Gutachten. Eine erneute Nachfrage der Hausverwaltung hat dann dazu geführt, dass der Gutachter angeboten hat, auf die Hälfte des Gutachter Honorar zu verzichten, dafür würde er nie wieder ein Gutachten für die Hausverwaltung erstellen. Die Hausverwaltung wurde aufgefordert zu dieser Bewertung einen Beitrag zu Leisten: · Ein Gutachten wurde von der Hausverwaltung in Absprache mit dem Eigentümer beauftragt · Der Gutachter hat einen Termin mit der Bewohnerin gemacht, die Zugang zur Wohnung gewährte. Ob dieser kurzfristig war, kann ich nicht sagen. · Der Gutachter erstellte ein Gutachten nach Aufgabenstellung (Beurteilung der Ursachen der Schimmelbildung) · Eine Teilerstattung der Kosten wurde angeboten, da eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Gutachter und der Hausverwaltung besteht. Grund war sicher nicht, dass seitens des Gutachters eine Fehlleistung anerkannt wurde. Der Gutachter würde in der gleichen Angelegenheit kein weiteres Gutachten erstellen. Fazit: mit der Hausverwaltung und dem Gutachter kann man als Eigentümer nur verlieren.

