xxskiller-gerxx
vor 5 Monaten
Die Firma SZU wurde von meiner Versicherung (Generali) beauftragt einen Wildschaden meines BMWs zu begutachten. BMW hatte einen Kostenvoranschlag von 14500€ inkl Steuern hervorgebracht. Daraufhin wurde die SZU beauftragt das Fahrzeug erneut zu begutachten. Ein termin war problemlos auszumachen. Leider schrieb der jenige, der das Fahrzeug vor Ort begutachtet hat nicht das Gutachten selber geschrieben. Dadurch gingen wichtige Informationen zum Schaden verloren. Nun habe ich ein Gutachten von 3100€ bekommen welches den Schaden 0 entspricht. Schaden: Kotflügel, Stoßfänger, Fahrer türe, hintere türe, Seitenteil hinten, lenkgetriebe, 2 Felgen + Reifen. Vom BMW wurde alles korrekt berechnet. Die SZU hat leider nur die Fahrer türe berechnet. Nun darf ich mich mit der Versicherung ärgern wie diese differenz zustande kommt. Somit kann man sagen: Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts wurde erwartungsgemäß zum Nachteil des Versicherungsnehmers ausgelegt. Keine Empfehlung.

