World Traveller
vor einem Jahr
Ein Brandschutzprüfer legt die Rechtssprechung innerhalb eines gewissen Rahmens selbstständig aus. Bei Hr Pätzold war unsere Erfahrung, dass immer diejenige Auslegung gewählt wurde, die ein minimales Risiko für Hr Pätzold bedeutete. Dass dies in der Konsequenz häufig einen maximalen Aufwand für den Bauherren bedeutet hat, war sekundär und hat auch niemanden dort tangiert. Wir können daher keine Empfehlung aussprechen und haben im Anschluss mit anderen Partnern andere Erfahrungen gemacht.

